CareLit Fachartikel

Besitz und Betrieb einer Apotheke dürfen Apothekern vorbehalten bleiben

Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 9 · S. 451 bis 460

Dokument
112711
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2009
Jahrgang 31
Seiten
451 bis 460
Erschienen: 2009-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Besitz und Betrieb einer Apotheke dürfen Apothekern vorbehalten bleiben. Die italienischen und die deutschen Rechtsvorschriften, die eine solche Regel vorsehen, finden ihre Rechtfertigung im Ziel der Gewährleistung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittel-Versorgung der Bevölkerung.

Schlagworte

APOTHEKER APOTHEKE UNTERNEHMEN BETRIEB GESUNDHEIT RECHTSPRECHUNG ZULASSUNG ZIELE INVESTITIONEN APOTHEKEN PERSONEN GESELLSCHAFTEN LETTLAND RICHTLINIE HAND FÜHRUNG