CareLit Fachartikel
Besitz und Betrieb einer Apotheke dürfen Apothekern vorbehalten bleiben
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 9 · S. 451 bis 460
Dokument
112711
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Besitz und Betrieb einer Apotheke dürfen Apothekern vorbehalten bleiben. Die italienischen und die deutschen Rechtsvorschriften, die eine solche Regel vorsehen, finden ihre Rechtfertigung im Ziel der Gewährleistung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittel-Versorgung der Bevölkerung.
Schlagworte
APOTHEKER
APOTHEKE
UNTERNEHMEN
BETRIEB
GESUNDHEIT
RECHTSPRECHUNG
ZULASSUNG
ZIELE
INVESTITIONEN
APOTHEKEN
PERSONEN
GESELLSCHAFTEN
LETTLAND
RICHTLINIE
HAND
FÜHRUNG