Bei Erweiterung der Anwendungsgebiete eines Arzneimittels für Herzerkrankungen auf homöopathische Arzneimittelbilder ist eine Neuzulassung erforderlich
Pharma Recht, Frankfurt · 2009 · Heft 9 · S. 465 bis 469
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Werden bei einem Medikament zur Behandlung von schweren Herzerkrankungen, das für die Prophylaxe und Therapie des Myokardinfarktes zugelassen wurde, die Anwendungsgebiete geändert, indem der Patientenkreis erweitert und auch homöopathische Arzneimittelbilder wie allgemeine Druckund Beklemmungsgefühle in der Herzgegend erfasst werden sollen, handelt es sich nicht mehr um das ursprünglich angezeigte Arzneimittel, da die nunmehr angesprochenen Beschwerden unterschiedlichster Herkunft sein können und nicht mehr eine diagnostizierbare Erkrankung des Herzens voraussetzen. Es ist daher eine Neuzulassung des Medikamente…