Die forensische Bewertung von Körperschäden im frühen Mittelalter - ein Vergleich mit heutigen MdE-Sätzen
H. Feldmann · Pädiatrische Praxis · 1990 · Heft 03 · S. 166-170
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Volksrechte der germanischen Stämme hatten im frühen Mittelalter detaillierte Bußgeldkataloge entwickelt, in denen u. a. für einzelne Körperverletzungen bestimmte Bußgelder festgelegt waren. Der Täter mußte das Bußgeld an den Geschädigten oder im Todesfalle an dessen Sippe zahlen und konnte damit die sonst drohende Fehde ablösen. Diese Bußgeldkataloge geben einen genauen Einblick, welcher relative Wert einzelnen Körperteilen und Sinnesfunktionen zugewiesen war. Der Bußgeldkatalog der Lex Saxonum (um 802), der als Körperschäden Verluste einzelner Fingerglieder, getrennt für Daumen, Zeigefinger…