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Die forensische Bewertung von Körperschäden im frühen Mittelalter - ein Vergleich mit heutigen MdE-Sätzen

H. Feldmann · Pädiatrische Praxis · 1990 · Heft 03 · S. 166-170

Dokument
1127552
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pädiatrische Praxis
Autor:innen
H. Feldmann
Ausgabe
Heft 03 / 1990
Jahrgang 69
Seiten
166-170
Erschienen: 1990-03-01 00:00:00
ISSN
0935-8943

Zusammenfassung

Zusammenfassung Die Volksrechte der germanischen Stämme hatten im frühen Mittelalter detaillierte Bußgeldkataloge entwickelt, in denen u. a. für einzelne Körperverletzungen bestimmte Bußgelder festgelegt waren. Der Täter mußte das Bußgeld an den Geschädigten oder im Todesfalle an dessen Sippe zahlen und konnte damit die sonst drohende Fehde ablösen. Diese Bußgeldkataloge geben einen genauen Einblick, welcher relative Wert einzelnen Körperteilen und Sinnesfunktionen zugewiesen war. Der Bußgeldkatalog der Lex Saxonum (um 802), der als Körperschäden Verluste einzelner Fingerglieder, getrennt für Daumen, Zeigefinger…

Schlagworte

Blindheit Daumen Pädiatrische Praxis