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Einseitige Brauensuspension bei schwerer einseitiger kongenitaler Ptose

D. Gresly, M. Hatt · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde · 1992 · Heft 05 · S. 476-477

Dokument
1128292
CareLit-ID
Jahr
1992
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde
Autor:innen
D. Gresly, M. Hatt
Ausgabe
Heft 05 / 1992
Jahrgang 200
Seiten
476-477
Erschienen: 1992-05-01 00:00:00
ISSN
0023-2165

Zusammenfassung

Zusammenfassung Bei einseitiger schwerer Ptose soll die einseitige Suspension an den M. frontalis funktionell und kosmetisch meist nicht befriedigen. Aus Symmetriegründen wurde deshalb eine Myektomie des M. levator palpebrae sup. auf der anderen Seite und eine beidseitige Lidsuspension vorgeschlagen („Beard's law”). Wir haben bei mehreren Patienten auf diesen einschneidenden Eingriff verzichtet und die Operation mit Erfolg nur einseitig vorgenommen.

Schlagworte

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