CareLit Fachartikel
Schulungsbedürfnis und Ausbildung der Mitglieder des Gesamtvertrauens-personenausschusses
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 380 bis 383
Dokument
112835
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für den gerichtlichen Rechtsschutz ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten eröffnet, wenn ein Mitglied des Gesamtvertrauenspersonenausschuss es geltend macht, in der Ausübung seiner Befugnisse behindert zu werden.
Schlagworte
AUSBILDUNG
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
TÄTIGKEIT
GESETZ
KOSTEN
PERSONALRAT
Gerichtlichen
Rechtsschutz
Rechtsweg
Wehrdienstgerichten
Eröffnet
Mitglied
Gesamtvertrauenspersonenausschuss
Geltend
Macht