CareLit Fachartikel
Erstattung von Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 384
Dokument
112837
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für die Entscheidung über das Begehren auf Erstattung der Anwaltskosten, die einem Beteiligten in einem abgeschlossenen Rechtsbeschwerdeverfahren entstanden sind, ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zuständig.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
KOSTEN
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
BEURTEILUNG
Einem
Erstattung
Anwaltskosten
Rechtsbeschwerdeverfahren
Begehren
Beteiligten
Abgeschlossenen
Entstanden
Verwaltungsgericht
Erster
Instanz