CareLit Fachartikel
Zeitgutschrift für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter während der Gleitzeit
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 385 bis 389
Dokument
112838
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§29 Abs. 2 Satzi TVöD verpflichtet als ehrenamtliche Richter tätige Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, soweit ihnen dies aufgrund einer Gleitzeitvereinbarung möglich ist, für die Ausübung des Ehrenamtes Gleitzeit in Anspruch zu nehmen.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
TVÖD
ARBEITNEHMER
TÄTIGKEIT
ARBEITGEBER
RECHTSPRECHUNG
FEHLZEITEN
WOHNUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
ES
HÖHE
Die Personalvertretung
Berlin