CareLit Fachartikel

Zeitgutschrift für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter während der Gleitzeit

Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 1 · S. 385 bis 389

Dokument
112838
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
385 bis 389
Erschienen: 2009-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

§29 Abs. 2 Satzi TVöD verpflichtet als ehrenamtliche Richter tätige Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, soweit ihnen dies aufgrund einer Gleitzeitvereinbarung möglich ist, für die Ausübung des Ehrenamtes Gleitzeit in Anspruch zu nehmen.

Schlagworte

ARBEITSZEIT TVÖD ARBEITNEHMER TÄTIGKEIT ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG FEHLZEITEN WOHNUNG ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG ES HÖHE Die Personalvertretung Berlin