CareLit Fachartikel

Zulässigkeit und Grenzen honorarärztlicher Tätigkeiten im Krankenhaus

Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2009 · Heft 9 · S. 522 bis 525

Dokument
112859
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Quaas, M.;
Ausgabe
Heft 9 / 2009
Jahrgang 26
Seiten
522 bis 525
Erschienen: 2009-09-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Die ärztlichen Leistungen im Krankenhaus werden in der Regel durch angestellte Ärzte erbracht. Angesichts Ärztemangels und Ressourcenknappheit kaufen Krankenhäuser verstärkt ärztliche Leistungen bei Dritten, insbesondere bei Vertragsärzten, ein. Grundmodell ist der Belegarzt der „seine Patienten im Krankenhaus behandelt und der vom Gesetzgeber im Jahr 2009 um den „Belegarzt mit Honorarvertrag erweitert wurde. Daneben gibt es -schon immer - den Konsiliararzt, der seine rechtliche Grundlage in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat, welche die Abrechenbarkeit des ärztlichen „Konsils regelt

Schlagworte

KRANKENHAUS BELEGARZT PERSONAL KONSILIARARZT VERGÜTUNG VERSORGUNGSAUFTRAG HÖHE BERATUNG ÄRZTE PATIENTEN KRANKENHAUSÄRZTE LEISTUNG TELEFON PRAXIS KRANKENHÄUSER ES