Zulässigkeit und Grenzen honorarärztlicher Tätigkeiten im Krankenhaus
Quaas, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2009 · Heft 9 · S. 522 bis 525
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die ärztlichen Leistungen im Krankenhaus werden in der Regel durch angestellte Ärzte erbracht. Angesichts Ärztemangels und Ressourcenknappheit kaufen Krankenhäuser verstärkt ärztliche Leistungen bei Dritten, insbesondere bei Vertragsärzten, ein. Grundmodell ist der Belegarzt der „seine Patienten im Krankenhaus behandelt und der vom Gesetzgeber im Jahr 2009 um den „Belegarzt mit Honorarvertrag erweitert wurde. Daneben gibt es -schon immer - den Konsiliararzt, der seine rechtliche Grundlage in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hat, welche die Abrechenbarkeit des ärztlichen „Konsils regelt