Spätere Unstimmigkeiten vermeiden
GAMM, S.; · Pflegezeitschrift · 2009 · Heft 1 · S. 624 bis 626
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Vertrag ist eine von mindestens zwei (natürlichen) Personen (Vertragspartner, Vertragparteien) geschlossene Vereinbarung. Darin verpflichten sich die Parteien zu einer Leistung (Erbringung bestimmter Dienste, Übertragung des Eigentums) und einer Gegenleistung (Zahlung einer Vergütung, eines Preises). Für beide Parteien ergeben sich durch den Abschluss dieses Vertrages Rechte und Pflichten, die sich entweder aus dem Vertrag direkt oder aus dem Gesetz ergeben. Die nachfolgenden Ausführungen sollen einen ersten Überblick über wichtige Aspekte des Vertrages und insbesondere des Arbeitsvertrages geben.