Bewohner über Erlöse informieren
ULbrich, S.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 1 · S. 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten des Wohnund Teilhabegesetz (WTG) sind die Betreiber von Betreuungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die Bewohner einmal jährlich über die Gewinnund Verlustsituation ihrer Einrichtungen zu informieren. Dies ist in § 5 Absatz 1 Nummer 2 WTG geregelt, der von den Betreibern fordert, dass die Information für die Bewohner in allgemein verständlicher Weise erfolgt. Verletzt der Betreiber diese Informationspflicht, stellt dies gemäß § 21 Absatz 1 Buchstabe a) WTG eine Ordnungswidrigkeit dar. Das WTG ahndet diese Pflichtverletzung mit einem Bußgeld bis zu fünfundzwanzigtausend Euro t§…