CareLit Fachartikel

Bewohner über Erlöse informieren

ULbrich, S.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 1 · S. 29

Dokument
112881
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
ULbrich, S.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
29
Erschienen: 2009-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Seit Inkrafttreten des Wohnund Teilhabegesetz (WTG) sind die Betreiber von Betreuungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die Bewohner einmal jährlich über die Gewinnund Verlustsituation ihrer Einrichtungen zu informieren. Dies ist in § 5 Absatz 1 Nummer 2 WTG geregelt, der von den Betreibern fordert, dass die Information für die Bewohner in allgemein verständlicher Weise erfolgt. Verletzt der Betreiber diese Informationspflicht, stellt dies gemäß § 21 Absatz 1 Buchstabe a) WTG eine Ordnungswidrigkeit dar. Das WTG ahndet diese Pflichtverletzung mit einem Bußgeld bis zu fünfundzwanzigtausend Euro t§…

Schlagworte

BETREIBER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG INFORMATION EINNAHMEN EINRICHTUNG AUSGABEN ES JAHRESABSCHLUSS Altenheim Hannover