CareLit Fachartikel
Bewerberrechte gestärkt
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 1 · S. 31
Dokument
112882
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dieser Entscheidung nahm das Bundesarbeitsgericht (BAG) erstmals zu der Rechtsfrage Stellung, ob das AGG auch bei Kündigungen zu beachten ist oder ob sich die soziale Rechtfertigung von Kündigungen ausschließlich nach dem Kündigungsschutzgesetz richtet. Das BAG ist der Auffassung, dass die Diskriminierungsverbote des AGG neben dem Kündigungsschulz nach dem KSchG stehen, so dass sie auch im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen zu beachten sind.
Schlagworte
PERSONALRAT
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
MITARBEITER
MITBESTIMMUNG
RECHTSPRECHUNG
Kündigungen
Beachten
Bundesarbeitsgericht
Erstmals
Rechtsfrage
Stellung
Soziale
Rechtfertigung
Ausschließlich
Kündigungsschutzgesetz