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Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 1 · S. 31

Dokument
112882
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
31
Erschienen: 2009-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

In dieser Entscheidung nahm das Bundesarbeitsgericht (BAG) erstmals zu der Rechtsfrage Stellung, ob das AGG auch bei Kündigungen zu beachten ist oder ob sich die soziale Rechtfertigung von Kündigungen ausschließlich nach dem Kündigungsschutzgesetz richtet. Das BAG ist der Auffassung, dass die Diskriminierungsverbote des AGG neben dem Kündigungsschulz nach dem KSchG stehen, so dass sie auch im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen zu beachten sind.

Schlagworte

PERSONALRAT EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG MITARBEITER MITBESTIMMUNG RECHTSPRECHUNG PRAXIS TELEFON FRAUEN SCHADENSERSATZ HÖHE GESCHLECHT Altenheim Hannover