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TeilzeitbeschäftigungWie weit geht das Weisungsrecht bei der Arbeitszeit?

Bährle, R. J.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2009 · Heft 1 · S. 36 bis 37

Dokument
113035
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein
Autor:innen
Bährle, R. J.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2009-10-01 00:00:00
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

In der betrieblichen Praxis gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Teilzeitarbeitsmodelle. Allen gemeinsam ist, dass der angestellte Ergotherapeut weniger als die regelmäßige betriebliche wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäf-tigten erbringt. In welchem Umfang der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer tatsächlich zu arbeiten hat, wird im Arbeitsvertrag festgelegt. In den meisten Teilzeitarbeitsverträgen wird die wöchentliche Arbeitszeit in Stunden festgelegt. Auch Arbeitsverträge eines Vollzeitbeschäftigten enthalten in der Regel einen Hinweis, wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit ist.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER ARBEITGEBER ARBEITSVERTRAG RECHT PERSONALRAT PRAXIS BÜCHER DEUTSCHLAND ERGOTHERAPEUTEN ZEIT RUHEPAUSE Ergotherapie & Rehabilitation Idstein