TeilzeitbeschäftigungWie weit geht das Weisungsrecht bei der Arbeitszeit?
Bährle, R. J.; · Ergotherapie & Rehabilitation, Idstein · 2009 · Heft 1 · S. 36 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der betrieblichen Praxis gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Teilzeitarbeitsmodelle. Allen gemeinsam ist, dass der angestellte Ergotherapeut weniger als die regelmäßige betriebliche wöchentliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäf-tigten erbringt. In welchem Umfang der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer tatsächlich zu arbeiten hat, wird im Arbeitsvertrag festgelegt. In den meisten Teilzeitarbeitsverträgen wird die wöchentliche Arbeitszeit in Stunden festgelegt. Auch Arbeitsverträge eines Vollzeitbeschäftigten enthalten in der Regel einen Hinweis, wie hoch die wöchentliche Arbeitszeit ist.