CareLit Fachartikel
Kennzeichnung der äußeren Umhüllung von Arzneimitteln in Indien
Baumann, J.; · Krankenhauspharmazie, Stuttgart · 2009 · Heft 1 · S. 500 bis 504
Dokument
113081
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die „The Drugs and Cosmetics Rules 1945 in der gültigen Fassung vom 30. Juni 2005 legen in Indien die Anforderungen an die Beschriftung der Verpackung von Arzneimitteln fest. Im Gegensatz zur Gesetzgebung in Deutschland ist in Indien die Wirkstoffbezeichnung des Arzneimittels auffälliger zu drucken als der Handelsname. Wird ein Handelsname benutzt, so soll er unmittelbar nach oder unterhalb des eigentlichen Namens erscheinen.
Schlagworte
INDIEN
ARZNEIMITTEL
RICHTLINIE
STATION
KRANKENHAUSAPOTHEKER
INTERNATIONAL
AINS
GESETZGEBUNG
DEUTSCHLAND
GESUNDHEITSWESEN
BERUFSGRUPPEN
PATIENTEN
ARZNEIMITTELVERPACKUNG
DÄNEMARK
KRANKENHÄUSER
STÄRKE