CareLit Fachartikel

Kennzeichnung der äußeren Umhüllung von Arzneimitteln in Indien

Baumann, J.; · Krankenhauspharmazie, Stuttgart · 2009 · Heft 1 · S. 500 bis 504

Dokument
113081
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhauspharmazie, Stuttgart
Autor:innen
Baumann, J.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 30
Seiten
500 bis 504
Erschienen: 2009-10-01 00:00:00
ISSN
0173-7597
DOI

Zusammenfassung

Die „The Drugs and Cosmetics Rules 1945 in der gültigen Fassung vom 30. Juni 2005 legen in Indien die Anforderungen an die Beschriftung der Verpackung von Arzneimitteln fest. Im Gegensatz zur Gesetzgebung in Deutschland ist in Indien die Wirkstoffbezeichnung des Arzneimittels auffälliger zu drucken als der Handelsname. Wird ein Handelsname benutzt, so soll er unmittelbar nach oder unterhalb des eigentlichen Namens erscheinen.

Schlagworte

INDIEN ARZNEIMITTEL RICHTLINIE STATION KRANKENHAUSAPOTHEKER INTERNATIONAL AINS GESETZGEBUNG DEUTSCHLAND GESUNDHEITSWESEN BERUFSGRUPPEN PATIENTEN ARZNEIMITTELVERPACKUNG DÄNEMARK KRANKENHÄUSER STÄRKE