Suchtmedizinische Grundversorgung in der Allgemeinmedizin?
Albrecht Ulmer · Suchttherapie · 2003 · Heft S 1 · S. 9-12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Suchtmedizinische Grundversorgung muss differenzierte Behandlung einschließen. Angesichts der großen Zahl betroffener Patienten muss jeder Arzt dafür kompetent gemacht werden. Das bedeutet eine ganz andere Struktur, als wir sie heute haben. Wenn ein neuer Anlauf unternommen wird, alle Ärzte einzubeziehen, muss auch das mit neuen Strukturen unterlegt werden. Viel mehr Kontrolle der Struktur als des Einzelnen (!), Förderung statt Restriktion, Abbau aller überflüssigen Administration - so können Ärzte wieder für ihren unverzichtbaren Anteil an der therapeutischen Versorgung Suchtkranker zurückgewonn…