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Instandhalter darf sich über Herstellerangaben nicht ohne Weiteres hinwegsetzen

Böhme, H.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2009 · Heft 7 · S. 78 bis 80

Dokument
113089
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen
Autor:innen
Böhme, H.;
Ausgabe
Heft 7 / 2009
Jahrgang 12
Seiten
78 bis 80
Erschienen: 2009-07-01 00:00:00
ISSN
1434-1212
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin macht auf sie nach § 67 VVG a.F. übergegangene Schadcnscrsatzansprüche ihrer Versicherungsnehmerin, der P.-Gmbti, geltend. Darüber hinaus beansprucht sie Ersatz von Kosten, die ihr vorgerichtlich durch die Einschaltung von Sachverständigen entstanden sind. Das Bestehen des Versicherungsverhältnisses und die Versicherungsleistung sind bestritten.

Schlagworte

TECHNIK RISIKO KOSTEN HAFTUNGSRECHT INSTANDHALTUNG RECHT RECHTSPRECHUNG KRANKENHÄUSER ES KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE SICHERHEIT Pflege- & Krankenhausrecht Melsungen