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Vergleichsentgelt bei Überleitung vom BAT in den TVöD - Ausschluss der Erhöhung des Ortszuschlags für Ehegatten nach dem Kirchlichen Angestelltentarifvertrag der Nordeibischen Kir…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 1 · S. 522 bis 524
Dokument
113124
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die im 36. Änderungstarifvertrag vom 27.9.2005 vereinbarte Protokollnotiz zu §29 Abschn. C Abs. 1 KAT-NEK schließt den Anspruch des Mitarbeiters auf den Ortszuschlag der Stufe 2 aus, wenn dessen Ehegatte vom BAT in den TVöD übergeleitet wird. Die in der Protokollnotiz zu §29 Abschn. C KAT-NEK enthaltene Tarifregelung stellt keinen unzulässigen Vertrag zulasten der Bundesrepublik Deutschland als Tarif Vertragspartei des TVÜ-Bund dar. Die Tarifvertragsparteien des KAT-NEK mussten bei ihrer Normsetzung nicht fiskalische Interessen des Bundes berücksichtigen.
Schlagworte
BAT
TVÖD
BILDUNG
ARBEITGEBER
TÄTIGKEIT
LEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
HAND
CHARAKTER
FAMILIENSTAND
EHE
HÖHE
DEUTSCHLAND
ZEIT
REHABILITATION