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Überleitung in den TVöD - Stufenzuordnung nach Höhergruppierung vor dem 1.10.2007

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 1 · S. 524 bis 527

Dokument
113125
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
524 bis 527
Erschienen: 2009-10-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der zwischen dem 1.10.2005 und dem 1.10.2007 beförderte Angestellte war aufgrund der Regelung des §6 Abs.2 Satz 1 TVÜ-Bund der regulären Stufe der nächsthöheren Entgeltgruppe zuzuordnen, aus der er mindestens seinen bisherigen Verdienst weiter erhielt. Gem. §6 Abs.2 Satz 1 2.Halbs. TVÜ-Bund nahmen solche beförderten Angestellten am allgemeinen Stufenaufstieg zum 1.10.2007 nicht mehr teil.

Schlagworte

TVÖD VERGÜTUNG BAT ARBEITNEHMER RECHT TÄTIGKEIT Zeitschrift für Tarifrecht München