CareLit Fachartikel
Überleitung in den TVöD - Stufenzuordnung nach Höhergruppierung vor dem 1.10.2007
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 1 · S. 524 bis 527
Dokument
113125
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der zwischen dem 1.10.2005 und dem 1.10.2007 beförderte Angestellte war aufgrund der Regelung des §6 Abs.2 Satz 1 TVÜ-Bund der regulären Stufe der nächsthöheren Entgeltgruppe zuzuordnen, aus der er mindestens seinen bisherigen Verdienst weiter erhielt. Gem. §6 Abs.2 Satz 1 2.Halbs. TVÜ-Bund nahmen solche beförderten Angestellten am allgemeinen Stufenaufstieg zum 1.10.2007 nicht mehr teil.
Schlagworte
TVÖD
VERGÜTUNG
BAT
ARBEITNEHMER
RECHT
TÄTIGKEIT
Zeitschrift für Tarifrecht
München