CareLit Fachartikel
Wo sind die „Ermessensspielräume?
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT, Kulmbach · 2009 · Heft 1 · S. 13
Dokument
113155
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das gilt für jede Großküche, die Essen an andere Betriebe liefert: Die Verantwortlichen müssen schnellstens klären, ob sie ab dem 1.1.2010 unter die EU-Zulassungspflicht für Großküchen fallen. Falls ja, sind strengere hygienische Spielregeln einzuhalten, die möglicherweise bauliche, technische oder strukturelle Veränderungen im Küchenbetrieb erfordern. Der Verband der Fachplaner e.V. (VdF) berichtet über notwendige Maßnahmen und bisherige Erfahrungen mit den Behörden.
Schlagworte
ESSEN
GROSSKÜCHE
UNTERNEHMEN
BETRIEB
Großküche
Andere
Betriebe
Liefert
Verantwortlichen
Müssen
Schnellstens
Klären
Unter
Eu-Zulassungspflicht
Großküchen
KU GESUNDHEITSMANAGEMENT