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Mittellosigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1, Abs. 2 VBVG

Feldmann, A.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2009 · Heft 1 · S. 221 bis 225

Dokument
113197
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Bt PRAX Spezial, Köln
Autor:innen
Feldmann, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 18
Seiten
221 bis 225
Erschienen: 2009-10-08 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Seit Einführung des VBVG bestimmt sich die Vergütung des Berufsbetreuers nach einem Pauschalsystem. Die Höhe der Vergütung hängt von der Dauer der Betreuung und davon ab, ob der Betroffene in einem Heim lebt und ob er mittellos ist. In der Rechtsprechung wird dabei bislang uneinheitlich beurteilt, wie sich Veränderungen der Mittellosigkeit während eines abzurechnenden Zeitraums auswirken. Die Rechtsprechung streitet vorwiegend darum, auf welchen Zeitpunkt dabei für die Ermittlung der Mittellosigkeit im Sinne des § 5 Abs. 1, Abs. 2 VBVG abzustellen ist.

Schlagworte

VERGÜTUNG RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG VERGLEICH AUSGABEN BUNDESGERICHTSHOF RENTEN ZEIT ES LÖSUNGEN HAND HÖHE EINKOMMEN HÄRTE Bt PRAX Spezial Köln