CareLit Fachartikel

Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG als Grundlage für Notenschutz zugunsten von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen?

Ennuschat, J.; Volino, A.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2009 · Heft 1 · S. 166 bis 170

Dokument
113260
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ennuschat, J.; Volino, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
166 bis 170
Erschienen: 2009-10-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Viele Schülerinnen und Schülern sind im Rechtssinne behindert und können dennoch uneingeschränkt am Regelunterricht der Regelschulen teilnehmen. Dies gilt etwa für legasthene, dyskalkule oder stotternde Schüler1. Diesen Schülern droht bei Klausuren und Prüfungen ein Nachteil, wenn etwa die legastheniebedingte Fülle von Rechtschreibmängeln zu einer Notenahwertung führt. In solchen Fällen fragt sich, ob sog. Notenschutz gewährt werden kann, z. B. in Form der Nichtbcrücksichtigung von Rechtschreibfehlern bei der Notengebung

Schlagworte

SCHÜLER LEISTUNGSBEWERTUNG LEHRER ENTSCHEIDUNG RECHTSVERORDNUNG LEGASTHENIE LESEN LEISTUNG ÄRZTE SCHULEN SCHREIBEN BERLIN RECHTSPRECHUNG SPRACHE UNTERRICHT LITERATUR