CareLit Fachartikel
Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG als Grundlage für Notenschutz zugunsten von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen?
Ennuschat, J.; Volino, A.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2009 · Heft 1 · S. 166 bis 170
Dokument
113260
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Viele Schülerinnen und Schülern sind im Rechtssinne behindert und können dennoch uneingeschränkt am Regelunterricht der Regelschulen teilnehmen. Dies gilt etwa für legasthene, dyskalkule oder stotternde Schüler1. Diesen Schülern droht bei Klausuren und Prüfungen ein Nachteil, wenn etwa die legastheniebedingte Fülle von Rechtschreibmängeln zu einer Notenahwertung führt. In solchen Fällen fragt sich, ob sog. Notenschutz gewährt werden kann, z. B. in Form der Nichtbcrücksichtigung von Rechtschreibfehlern bei der Notengebung
Schlagworte
SCHÜLER
LEISTUNGSBEWERTUNG
LEHRER
ENTSCHEIDUNG
RECHTSVERORDNUNG
LEGASTHENIE
LESEN
LEISTUNG
ÄRZTE
SCHULEN
SCHREIBEN
BERLIN
RECHTSPRECHUNG
SPRACHE
UNTERRICHT
LITERATUR