Krankenhaus-Alarmplanung unter Berücksichtigung von ABC-Lagen
U. W. Schneppenheim · Notfall & Hausarztmedizin (Notfallmedizin) · 2005 · Heft 03 · S. A 122-A 127
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Die Katastrophenschutzgesetzgebung der Länder beziehungsweise die Landeskrankenhausgesetze regeln, wie die Abläufe in den Krankenhäusern im Großschadens- beziehungsweise Katastrophenfall sein sollten. In seiner Ausführung und Ausgestaltung ist der Katastrophenplan aber dem Krankenhaus selbst überlassen. In vielen Krankenhäusern wird zwar ein Seuchenalarmplan vorgehalten, oft existieren aber weder Knowhow noch Pläne noch Materialvorhaltungen für eine atomare oder eine chemische Großschadenslage. Schon der konventionelle Massenanfall von Verletzten (ManV) bringt auch erprobte Krankenhäuser an und ü…