CareLit Fachartikel

Wie Ärzte legal kooperieren

Ahlgrimm, D.; · Die Gesundheitswirtschaft, Melsungen · 2009 · Heft 11 · S. 36 bis 39

Dokument
113354
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Gesundheitswirtschaft, Melsungen
Autor:innen
Ahlgrimm, D.;
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 3
Seiten
36 bis 39
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
1864-3469
DOI

Zusammenfassung

Der Vorwurf, Fangprämien für Klinikeinweisungen anzunehmen oder gar zu fordern, ist von vielen Interessenvertretungen der Niedergelassenen zurückgewiesen worden. Auch Deutschlands wohl erfolgreichster Ermittler in Sachen Korruption im Gesundheitssystem hat noch nie einen solchen Fall gesehen. Kein Wunder - gibt es doch zahlreiche legale und medizinisch sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten zwischen Ärzten und Kliniken sowie anderen Gesundheitsberufen. Für einige Bereiche hat der Gesetzgeber jedoch verschärfte Antikorruptions-Bestimmungen erlassen.

Schlagworte

KRANKENHAUS ZUSAMMENARBEIT APOTHEKER KORRUPTION LEISTUNG MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM PFLEGEHILFSMITTEL ÄRZTE ES VERTRÄGE PRAXIS DIAGNOSTIK UNTERLAGEN HAUSÄRZTE HYGIENE SICHERHEIT