CareLit Fachartikel
Wie Ärzte legal kooperieren
Ahlgrimm, D.; · Die Gesundheitswirtschaft, Melsungen · 2009 · Heft 11 · S. 36 bis 39
Dokument
113354
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Vorwurf, Fangprämien für Klinikeinweisungen anzunehmen oder gar zu fordern, ist von vielen Interessenvertretungen der Niedergelassenen zurückgewiesen worden. Auch Deutschlands wohl erfolgreichster Ermittler in Sachen Korruption im Gesundheitssystem hat noch nie einen solchen Fall gesehen. Kein Wunder - gibt es doch zahlreiche legale und medizinisch sinnvolle Kooperationsmöglichkeiten zwischen Ärzten und Kliniken sowie anderen Gesundheitsberufen. Für einige Bereiche hat der Gesetzgeber jedoch verschärfte Antikorruptions-Bestimmungen erlassen.
Schlagworte
KRANKENHAUS
ZUSAMMENARBEIT
APOTHEKER
KORRUPTION
LEISTUNG
MEDIZINISCHES VERSORGUNGSZENTRUM
PFLEGEHILFSMITTEL
ÄRZTE
ES
VERTRÄGE
PRAXIS
DIAGNOSTIK
UNTERLAGEN
HAUSÄRZTE
HYGIENE
SICHERHEIT