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Anmerkungen zum Beschluss des BVerwC - 1 WB 15. 08 - vom 22. Juli 2009
Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 11 · S. 432 bis 435
Dokument
113401
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das BVerwG hatte über die Wehrbeschwerde eines Soldaten zu befinden, der als Angehöriger des Deutschen Einsatzkontingents ISAF im Rahmen einer besonderen Auslandsverwendung in Afghanistan Dienst leistete. Gegenstand der Wehrbeschwerde war eine Verkehrsregelung, die - in den räumlichen Grenzen des Feldlagers - grundsätzlich eine „Schrittgeschwindigkeit von 15 km/h anordnete und vom Kommandeur des Deutschen Einsatzkontingents ISAF als Bestandteil einer sogenannten „Feldlagerordnung erlassen wurde
Schlagworte
BILDUNG
AFGHANISTAN
RECHTSPRECHUNG
ZIELBILDUNG
RECHT
MITBESTIMMUNG
Die Personalvertretung
Berlin