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Anmerkungen zum Beschluss des BVerwC - 1 WB 15. 08 - vom 22. Juli 2009

Die Personalvertretung, Berlin · 2009 · Heft 11 · S. 432 bis 435

Dokument
113401
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 52
Seiten
432 bis 435
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Das BVerwG hatte über die Wehrbeschwerde eines Soldaten zu befinden, der als Angehöriger des Deutschen Einsatzkontingents ISAF im Rahmen einer besonderen Auslandsverwendung in Afghanistan Dienst leistete. Gegenstand der Wehrbeschwerde war eine Verkehrsregelung, die - in den räumlichen Grenzen des Feldlagers - grundsätzlich eine „Schrittgeschwindigkeit von 15 km/h anordnete und vom Kommandeur des Deutschen Einsatzkontingents ISAF als Bestandteil einer sogenannten „Feldlagerordnung erlassen wurde

Schlagworte

BILDUNG AFGHANISTAN RECHTSPRECHUNG ZIELBILDUNG RECHT MITBESTIMMUNG Die Personalvertretung Berlin