CareLit Fachartikel
Arbeitgeber haftet grundsätzlich nicht
Kaminski, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2009 · Heft 11 · S. 36 bis 37
Dokument
113430
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Betreiber ambulanter Pflegedienste haften gegenüber Pflegekräften nur bei Vorsatz. Greift der Haftungsausschluss, deckt er alie Personenschäden ab. Bei Haftungsausschluss entfällt auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Zu unterscheiden sind jedoch Personenschäden von Sachschäden
Schlagworte
ARBEITNEHMER
BETREIBER
UNFALLVERSICHERUNG
TÄTIGKEIT
SCHMERZENSGELD
ARBEITGEBER
Haftungsausschluss
Personenschäden
Ambulanter
Pflegedienste
Haften
Gegenüber
Pflegekräften
Vorsatz
Greift
Deckt