CareLit Fachartikel

Arbeitgeber haftet grundsätzlich nicht

Kaminski, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2009 · Heft 11 · S. 36 bis 37

Dokument
113430
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Kaminski, R.;
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 18
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Betreiber ambulanter Pflegedienste haften gegenüber Pflegekräften nur bei Vorsatz. Greift der Haftungsausschluss, deckt er alie Personenschäden ab. Bei Haftungsausschluss entfällt auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Zu unterscheiden sind jedoch Personenschäden von Sachschäden

Schlagworte

ARBEITNEHMER BETREIBER UNFALLVERSICHERUNG TÄTIGKEIT SCHMERZENSGELD ARBEITGEBER VERSICHERUNGSSCHUTZ INFEKTION KRANKHEIT SCHADENSERSATZ ELTERN ARBEITSUNFÄLLE PERSONEN RECHTSPRECHUNG Häusliche Pflege Hannover