CareLit Fachartikel
Bundesarbeitsgericht: Krankheitsandrohung rechtfertigt nicht immer eine fristlose Kündigung
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 11 · S. 31
Dokument
113452
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kündigt der Mitarbeiter an, er würde sich krank schreiben lassen, wenn ihm Urlaub nicht genehmigt werde, so ist dieses Verhalten an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Dies gilt jedoch dann nicht uneingeschränkt, wenn der Mitarbeiter zum Zeitpunkt seiner Ankündigung tatsächlich bereits objektiv arbeitsunfähig erkrankt war.
Schlagworte
ARBEITSUNFÄHIGKEIT
MITARBEITER
KÜNDIGUNG
EINRICHTUNG
URLAUB
ENTSCHEIDUNG
KRANKHEIT
VERHALTEN
ES
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
Altenheim
Hannover