CareLit Fachartikel

Bundesarbeitsgericht: Krankheitsandrohung rechtfertigt nicht immer eine fristlose Kündigung

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2009 · Heft 11 · S. 31

Dokument
113452
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 48
Seiten
31
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Kündigt der Mitarbeiter an, er würde sich krank schreiben lassen, wenn ihm Urlaub nicht genehmigt werde, so ist dieses Verhalten an sich geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Dies gilt jedoch dann nicht uneingeschränkt, wenn der Mitarbeiter zum Zeitpunkt seiner Ankündigung tatsächlich bereits objektiv arbeitsunfähig erkrankt war.

Schlagworte

ARBEITSUNFÄHIGKEIT MITARBEITER KÜNDIGUNG EINRICHTUNG URLAUB ENTSCHEIDUNG KRANKHEIT VERHALTEN ES ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS Altenheim Hannover