CareLit Fachartikel
Mangelhafte Dekubitusprophylaxe begründet Schmerzensgeldanspruch
Günter, R.; · Patienten Rechte, Frankfurt · 2009 · Heft 1 · S. 63
Dokument
113466
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht München I (Urt. v. 14.01.2009 - Az: 9 O 10239/04) hat die Stadt München als Trägerin eines Münchener Krankenhauses zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 15.000,00 € an eine Patientin verurteilt, die durch mangelhafte Pflege einen Schaden erlitten hatte. Die fast 70 Jahre alte Klägerin hatte im Jahr 2003 einen Schlaganfall erlitten, weswegen sie für einen Monat im Krankenhaus behandelt worden war.
Schlagworte
SCHADENSERSATZ
AMPUTATION
KRANKENHAUS
STANDARD
THERAPIE
ZEIT
HÖHE
STEISSBEIN
OBERSCHENKEL
FERSE
PATIENTEN
INDUSTRIE
BIOETHIK
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