CareLit Fachartikel
Rollstuhlsturz war keine Pflichtverletzung
Schell, W.; · Heilberufe · 2009 · Heft 11 · S. 48 bis 49
Dokument
113528
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unaufklärbarkeit des Unfalls wirkte sich zu Lasten des Klägers aus — Stürzt ein Heimbewohner im Pflegeheim aus dem Rollstuhl, löst dies nicht zwangsläufig Schadens-ersatzansprüche aus. Es kommt - wie so häufig im Leben - auf die konkreten Umstände an.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENTRANSPORTMITTEL
UNFALL
HEIMBEWOHNER
HEIMTRÄGER
MITARBEITER
Unaufklärbarkeit
Unfalls
Wirkte
Lasten
Klägers
Stürzt
Pflegeheim
Rollstuhl
Zwangsläufig
Schadens-Ersatzansprüche