CareLit Fachartikel
Die Bedeutung für die Pflegepraxis
HOFMANN, I.; · Pflegezeitschrift · 2009 · Heft 11 · S. 662 bis 663
Dokument
113570
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 mit überraschend deutlicher Mehrheit das „Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts (Drucksache 593/09) beschlossen. Darin werden die Anerkennung von Patientenverfügungen (PV) sowie die Rechte und Pflichten von Bevollmächtigten bzw. Betreuerinnen* geregelt. Auch der Bundesrat hat dem Gesetz inzwischen zugestimmt, sodass das Gesetz am 1. September 2009 in Kraft treten konnte.
Schlagworte
NOTFALL
STERBEN
PATIENTENVERFÜGUNG
GESETZ
GESPRÄCH
INDIKATION
NOTARZT
ARBEITSPLATZ
ÄRZTE
PERSONEN
MENSCHEN
ZEIT
FORTBILDUNG
ES
HAND
ERNÄHRUNG