CareLit Fachartikel

Mautkontrolleure - Schichtzuschlag

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 11 · S. 578 bis 580

Dokument
113615
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
578 bis 580
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Ein Mautkontrolleur leistet keine Schichtarbeit nach einem Schichtplan im Sinne des § 7 Abs. 2 TVöD. Er arbeitet vielmehr mit individuell unregelmäßigen Arbeitszeiten außerhalb von Schichten im Tarifsinne und hat deshalb keinen Anspruch auf einen Schichtzuschlag nach §8 Abs. 6 TVöD.

Schlagworte

BAT TVÖD ARBEITGEBER AVR TÄTIGKEIT RECHT RECHTSPRECHUNG ZEIT ES WAHRNEHMUNG LEISTUNG INDUSTRIE ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN STIFTUNGEN