CareLit Fachartikel
Mautkontrolleure - Schichtzuschlag
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 11 · S. 578 bis 580
Dokument
113615
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Mautkontrolleur leistet keine Schichtarbeit nach einem Schichtplan im Sinne des § 7 Abs. 2 TVöD. Er arbeitet vielmehr mit individuell unregelmäßigen Arbeitszeiten außerhalb von Schichten im Tarifsinne und hat deshalb keinen Anspruch auf einen Schichtzuschlag nach §8 Abs. 6 TVöD.
Schlagworte
BAT
TVÖD
ARBEITGEBER
AVR
TÄTIGKEIT
RECHT
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
ES
WAHRNEHMUNG
LEISTUNG
INDUSTRIE
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
STIFTUNGEN