CareLit Fachartikel

Stufenzuordnung nach bezirklicher Überleitungsregelung

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 11 · S. 580 bis 581

Dokument
113616
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
580 bis 581
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Beschäftigungszeit des §3 Bezirkstarifvertrag zur Überleitung in den TVöD Rheinland-Pfalz vom 31.3.2006 ist nicht die Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD, sondern die Zeit der Beschäftigung, die der Arbeitnehmer mit Tätigkeiten der betreffenden Lohngruppe zurückgelegt hat (hier: Fahrer eines Sonderfahrzeuges)

Schlagworte

TVÖD TÄTIGKEIT ARBEITGEBER EINGRUPPIERUNG RHEINLAND-PFALZ BEWÄHRUNG CHARAKTER FAMILIENSTAND EHE ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE ZEIT RECHTSPRECHUNG ES ARBEITSLEISTUNG BEURTEILUNG