CareLit Fachartikel
Stufenzuordnung nach bezirklicher Überleitungsregelung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 11 · S. 580 bis 581
Dokument
113616
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beschäftigungszeit des §3 Bezirkstarifvertrag zur Überleitung in den TVöD Rheinland-Pfalz vom 31.3.2006 ist nicht die Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD, sondern die Zeit der Beschäftigung, die der Arbeitnehmer mit Tätigkeiten der betreffenden Lohngruppe zurückgelegt hat (hier: Fahrer eines Sonderfahrzeuges)
Schlagworte
TVÖD
TÄTIGKEIT
ARBEITGEBER
EINGRUPPIERUNG
RHEINLAND-PFALZ
BEWÄHRUNG
CHARAKTER
FAMILIENSTAND
EHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
ZEIT
RECHTSPRECHUNG
ES
ARBEITSLEISTUNG
BEURTEILUNG