CareLit Fachartikel

Altersteilzeit

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 11 · S. 584 bis 585

Dokument
113618
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
584 bis 585
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Es entspricht billigem Ermessen nach §2 Abs.l TV ATZ, wenn ein Arbeitgeber mit Arbeitnehmern zwischen dem 55. und 59. Lebensjahr grundsätzlich nur dann Altersteilzeit vereinbart, wenn ein abzubauender Stellenüberhang besteht, oder wenn eine kostenneutrale Wiederbesetzung der Stelle für die Dauer der Freistellung möglich ist, oder wenn der Arbeitnehmer 37 Jahre im Dienst des Arbeitgebers gestanden hat oder wenn nachweislich aus gesundheitlichen Gründen Altersteilzeit angezeigt ist.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER LEISTUNG SCHREIBEN VERTRAUEN BEURTEILUNG ZEIT PROGNOSE ES ARBEITSVERHÄLTNIS PRAXIS VERTRÄGE Zeitschrift für Tarifrecht München