CareLit Fachartikel
Altersteilzeit
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 11 · S. 584 bis 585
Dokument
113618
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es entspricht billigem Ermessen nach §2 Abs.l TV ATZ, wenn ein Arbeitgeber mit Arbeitnehmern zwischen dem 55. und 59. Lebensjahr grundsätzlich nur dann Altersteilzeit vereinbart, wenn ein abzubauender Stellenüberhang besteht, oder wenn eine kostenneutrale Wiederbesetzung der Stelle für die Dauer der Freistellung möglich ist, oder wenn der Arbeitnehmer 37 Jahre im Dienst des Arbeitgebers gestanden hat oder wenn nachweislich aus gesundheitlichen Gründen Altersteilzeit angezeigt ist.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
LEISTUNG
SCHREIBEN
VERTRAUEN
BEURTEILUNG
ZEIT
PROGNOSE
ES
ARBEITSVERHÄLTNIS
PRAXIS
VERTRÄGE
Zeitschrift für Tarifrecht
München