CareLit Fachartikel
Stufenzuordnung bei Höhergruppierung nach TV-V
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 11 · S. 585 bis 587
Dokument
113619
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem §5 Abs. 2 Satz 2 und 3 TV-V kann nicht entnommen werden, dass bei einer Höhergruppierung der Beschäftigte in die Stufe eingeordnet wird, aus der er höhergruppiert wird. Weder der Wortlaut der Tarifnorm noch deren Auslegung führen dazu, dass bei Höhergruppierung etwaige „Stufenvorlaufzeiten zugunsten des Arbeitnehmers zwingend zu berücksichtigen sind.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
TÄTIGKEIT
TVÖD
WIRKUNG
BAT
PRAXIS
VERTRÄGE
ES
FAKULTÄT
WISSENSCHAFT
ZEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
HÖHE
AUTOMATISMUS