CareLit Fachartikel

Stufenzuordnung bei Höhergruppierung nach TV-V

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 11 · S. 585 bis 587

Dokument
113619
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
585 bis 587
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Dem §5 Abs. 2 Satz 2 und 3 TV-V kann nicht entnommen werden, dass bei einer Höhergruppierung der Beschäftigte in die Stufe eingeordnet wird, aus der er höhergruppiert wird. Weder der Wortlaut der Tarifnorm noch deren Auslegung führen dazu, dass bei Höhergruppierung etwaige „Stufenvorlaufzeiten zugunsten des Arbeitnehmers zwingend zu berücksichtigen sind.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER TÄTIGKEIT TVÖD WIRKUNG BAT PRAXIS VERTRÄGE ES FAKULTÄT WISSENSCHAFT ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS SCHREIBEN HÖHE AUTOMATISMUS