CareLit Fachartikel
Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 11 · S. 589 bis 592
Dokument
113622
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Erhöhung seiner Chancen im Auswahlverfahren ist ein schwerbehinderter Bewerber nach §82 Satz 2 SGB IX von einem öffentlichen Arbeitgeber regelmäßig zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Nach §82 Satz 3 SGB IX entfällt diese Pflicht ausnahmsweise, wenn dem schwerbehinderten Bewerber offensichtlich die fachliche Eignung fehlt.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BEHINDERUNG
VORSTELLUNGSGESPRÄCH
ENTSCHÄDIGUNG
BEWERBUNG
THERAPIE
ZEIT
VERSTÄNDNIS
ES
HÖHE
PERSONEN
KRANKENHÄUSER
BETTEN
EIGNUNG
ARBEIT
STELLENBESCHREIBUNG