CareLit Fachartikel

Schwerbehinderung - öffentlicher Dienst

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 11 · S. 589 bis 592

Dokument
113622
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
589 bis 592
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Zur Erhöhung seiner Chancen im Auswahlverfahren ist ein schwerbehinderter Bewerber nach §82 Satz 2 SGB IX von einem öffentlichen Arbeitgeber regelmäßig zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Nach §82 Satz 3 SGB IX entfällt diese Pflicht ausnahmsweise, wenn dem schwerbehinderten Bewerber offensichtlich die fachliche Eignung fehlt.

Schlagworte

ARBEITGEBER BEHINDERUNG VORSTELLUNGSGESPRÄCH ENTSCHÄDIGUNG BEWERBUNG THERAPIE ZEIT VERSTÄNDNIS ES HÖHE PERSONEN KRANKENHÄUSER BETTEN EIGNUNG ARBEIT STELLENBESCHREIBUNG