CareLit Fachartikel
Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber -Mädcheninternat
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 11 · S. 592 bis 596
Dokument
113623
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Will der Schulträger eine Stelle nur mit einer Frau besetzen, weil die Tätigkeit auch mit Nachtdiensten in einem Mädcheninternat verbunden ist, wird ein männlicher Bewerber nicht unzulässig wegen seines Geschlechts benachteiligt, wenn er deshalb nicht in die Bewerberauswahl für die zu besetzende Betreuerstelle mit einbezogen wird. Die unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts ist in diesem Falle zulässig.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
ANFORDERUNG
ARBEITGEBER
ARBEITSPLATZ
THERAPIE
KÜNDIGUNG
HÖHE
LITERATUR
EIGNUNG
STELLENBESCHREIBUNG
GESCHLECHT
PERSONEN
MÄNNER
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
MENSCHEN