CareLit Fachartikel

Diskriminierungsverbot - männlicher Bewerber -Mädcheninternat

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 11 · S. 592 bis 596

Dokument
113623
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
592 bis 596
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Will der Schulträger eine Stelle nur mit einer Frau besetzen, weil die Tätigkeit auch mit Nachtdiensten in einem Mädcheninternat verbunden ist, wird ein männlicher Bewerber nicht unzulässig wegen seines Geschlechts benachteiligt, wenn er deshalb nicht in die Bewerberauswahl für die zu besetzende Betreuerstelle mit einbezogen wird. Die unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts ist in diesem Falle zulässig.

Schlagworte

TÄTIGKEIT ANFORDERUNG ARBEITGEBER ARBEITSPLATZ THERAPIE KÜNDIGUNG HÖHE LITERATUR EIGNUNG STELLENBESCHREIBUNG GESCHLECHT PERSONEN MÄNNER RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN MENSCHEN