CareLit Fachartikel

Islamisches Kopftuch - Erzieherin im Kindergarten

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 11 · S. 596 bis 600

Dokument
113625
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2009
Jahrgang 23
Seiten
596 bis 600
Erschienen: 2009-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Das Tragen des islamischen Kopftuches durch eine Erzieherin während des Dienstes im Kindergarten verstößt - nicht anders als bei Lehrkräften in der Schule - gegen das landesgesetzliche Verbot äußerer religiöser Bekundungen, die geeignet sind, die Neutralität des Trägers oder den religiösen/weltanschaulichen Frieden in der Einrichtung zu gefährden oder zu stören. Dieses Verbot ist mit dem Grundgesetz sowie mit Europäischem Gemeinschaftsrecht, dem AGG und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.

Schlagworte

ELTERN URTEIL RECHT BETREUUNG EINRICHTUNG VERBOT TÜRKEI VERHALTEN MENSCHEN WAHRNEHMUNG ARBEIT SCHREIBEN TRAGEN PRAXIS KOPF HALS