CareLit Fachartikel
Islamisches Kopftuch - Erzieherin im Kindergarten
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2009 · Heft 11 · S. 596 bis 600
Dokument
113625
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Tragen des islamischen Kopftuches durch eine Erzieherin während des Dienstes im Kindergarten verstößt - nicht anders als bei Lehrkräften in der Schule - gegen das landesgesetzliche Verbot äußerer religiöser Bekundungen, die geeignet sind, die Neutralität des Trägers oder den religiösen/weltanschaulichen Frieden in der Einrichtung zu gefährden oder zu stören. Dieses Verbot ist mit dem Grundgesetz sowie mit Europäischem Gemeinschaftsrecht, dem AGG und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
Schlagworte
ELTERN
URTEIL
RECHT
BETREUUNG
EINRICHTUNG
VERBOT
TÜRKEI
VERHALTEN
MENSCHEN
WAHRNEHMUNG
ARBEIT
SCHREIBEN
TRAGEN
PRAXIS
KOPF
HALS