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Assistierter Suizid in Belgien

SCHOTSMANS, P.; · Zeitschrift für medizinische Ethik, Ostfildern · 2009 · Heft 1 · S. 418 bis 423

Dokument
113732
CareLit-ID
Jahr
2009
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für medizinische Ethik, Ostfildern
Autor:innen
SCHOTSMANS, P.;
Ausgabe
Heft 1 / 2009
Jahrgang 55
Seiten
418 bis 423
Erschienen: 2009-10-01 00:00:00
ISSN
0944-7652
DOI

Zusammenfassung

Belgien und die Niederlande waren die ersten Staaten der Welt, in denen die Sterbehilfe legalisiert wurde. Am 23. September 2002 trat das belgische Gesetz über Sterbehilfe in Kraft. Dieses machte Belgien zur zweiten Nation nach den Niederlanden, die ein Sterbehilfegesetz besitzt.1 Für einige wurden diese beiden Länder zu einem leuchtenden Beispiel, für andere ist die belgische und niederländische Gesetzgebung über das Lebensende das beklagenswerte Resultat einer Kultur des Todes.

Schlagworte

STERBEHILFE SUIZID GESETZ BELGIEN ENTSCHEIDUNG PATIENT ETHIK NIEDERLANDE GESETZGEBUNG KULTUR PATIENTEN RECHTSPRECHUNG BIOETHIK LEISTUNG PERSONEN ATMOSPHÄRE