Schuleingangsuntersuchungen in Sachsen-Anhalt: Erfahrungen der Gesundheitsämter mit BUEVA (Basisdiagnostik für umschriebene Entwicklungsstörungen im Vorschulalter)
S Schönduwe, H Oppermann, T Hartmann, G Wahl · Das Gesundheitswesen · 2010 · Heft 03
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der rechtliche Rahmen der ärztlichen Schuleingangsuntersuchung in Sachsen-Anhalt ist im Gesundheitsdienstgesetz (§9 GDG-LSA), im Schulgesetz (§37 SchulG-LSA) und in einem Runderlass des Kultusministeriums (RdErl. des MK vom 26.01.2004, SVBl. LSA S. 33) festgeschrieben. Ziel der Schuleingangsuntersuchung ist es danach, den körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungszustand des Kindes festzustellen und erste Anzeichen auf schul- und gesundheitsrelevante Beeinträchtigungen in der Entwicklung festzuhalten. Zur besseren Erfüllung dieses Auftrags empfahl die Vertreterversammlung der Kinder- und Jugen…