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Brauchen wir in Deutschland einen „(Anti-)Korruptionsbeauftragten das Gesundheitswesen?

Geiger, D.; · Recht und Politik im Gesundheitswesen, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 82 bis 96

Dokument
113874
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Recht und Politik im Gesundheitswesen, Frankfurt
Autor:innen
Geiger, D.;
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 14
Seiten
82 bis 96
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
0948-3209
DOI

Zusammenfassung

Durch Korruption und Betrug entstehen dem Gesundheitswesen in Deutschland jährlich Schäden in beträchtlichem Umfang, wobei die Schätzungen hinsichtlich deren Höhe erheblich schwanken. So geht etwa der IKK-Bundesverband von einem Schaden für das deutsche Gesundheitswesen infolge krimineller Machenschaften in Höhe von ca. 1 Mrd. Euro pro Jahr aus, während private Organisationen zur Korruptionsbekämpfung, namentlich Transparency International, die Einbußen auf zwischen 6 und 20 Mrd. Euro jährlich schätzen1.

Schlagworte

GESUNDHEITSWESEN BUNDESGERICHTSHOF BUNDESREGIERUNG KORRUPTION ZUSAMMENARBEIT BERATUNG DEUTSCHLAND BETRUG HÖHE ORGANISATIONEN POLITIK SELBSTKONTROLLE ZEIT NAMEN PATIENTEN BERLIN