CareLit Fachartikel
Brauchen wir in Deutschland einen „(Anti-)Korruptionsbeauftragten das Gesundheitswesen?
Geiger, D.; · Recht und Politik im Gesundheitswesen, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 82 bis 96
Dokument
113874
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch Korruption und Betrug entstehen dem Gesundheitswesen in Deutschland jährlich Schäden in beträchtlichem Umfang, wobei die Schätzungen hinsichtlich deren Höhe erheblich schwanken. So geht etwa der IKK-Bundesverband von einem Schaden für das deutsche Gesundheitswesen infolge krimineller Machenschaften in Höhe von ca. 1 Mrd. Euro pro Jahr aus, während private Organisationen zur Korruptionsbekämpfung, namentlich Transparency International, die Einbußen auf zwischen 6 und 20 Mrd. Euro jährlich schätzen1.
Schlagworte
GESUNDHEITSWESEN
BUNDESGERICHTSHOF
BUNDESREGIERUNG
KORRUPTION
ZUSAMMENARBEIT
BERATUNG
DEUTSCHLAND
BETRUG
HÖHE
ORGANISATIONEN
POLITIK
SELBSTKONTROLLE
ZEIT
NAMEN
PATIENTEN
BERLIN