CareLit Fachartikel
Rechte des mitversicherten Ehegatten in der privaten Krankheitskostenversicherung
Patienten Rechte, Frankfurt · 2007 · Heft 11 · S. 8 bis 13
Dokument
113893
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird der Ehepartner des Versicherungsnehmers mit versichert (§ 178a Abs. 1 VVG) und enthalten die Versicherungsbedingungen keine besonderen Bestimmungen über seine Rechte aus dem Versicherungsvertrag, so ist er regelmäßig nicht lediglich als Gefahrsperson einer allein im Eigeninteresse des Versicherungsnehmers abgeschlossenen Versicherung anzusehen, sondern es liegt ein Krankheitskostenversicherungsvertrag für fremde Rech nung und damit ein echter Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von § 328 Abs. 1 BGB vor
Schlagworte
KRANKENVERSICHERUNG
VERTRAG
VORSCHRIFTEN
RECHT
VEREINBARUNG
LEISTUNG
KRANKENPFLEGE
WOHNUNG
ZEIT
ÄRZTE
VERSICHERUNG
KRANKHEIT
NAMEN
BUNDESREGIERUNG
VERSICHERUNGSSCHUTZ
PERSONEN