CareLit Fachartikel

Zum Umfang der Rechtskraft von Urteilen, die Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld stattgeben und Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden(sog. im…

Patienten Rechte, Frankfurt · 2007 · Heft 1 · S. 23 bis 27

Dokument
113896
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2007
Jahrgang 6
Seiten
23 bis 27
Erschienen: 2007-01-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin streitet mit der beklagten Haftpflichtversicherung um weiteren immateriellen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall vom 14. Februar 1982. In einem Vorprozess hat ihr das Landgericht R. nach außergerichtlicher Zahlung von 40.000 DM weitere 30.000 DM Schmerzensgeld zuerkannt, aber ihren Antrag auf Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zum Ersatz sämtlicher weiterer immaterieller Schäden mit Urteil vom 28. Januar 1993 abgewiesen, weil mit einer Verschlimmerung der unfallbedingten Armschädigung nicht zu rechnen sei.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF URTEIL ENTSCHEIDUNG SCHMERZENSGELD SPÄTSCHÄDEN FOLGESCHÄDEN HAND ZYSTEN NIESEN BEURTEILUNG PROGNOSE EINKOMMENSTEUER ASTIGMATISMUS HÖHE RECHTSPRECHUNG KRANKHEIT