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Haftungsausschluss gem. § 105 Abs. 1 SGB VII gilt nicht für Schmerzensgeldansprüche schockgeschädigter Angehöriger
Patienten Rechte, Frankfurt · 2007 · Heft 3 · S. 47 bis 49
Dokument
113900
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Haftungsausschluss gemäß § 105 Abs. 1 SGB VII er-fasst nicht Schmerzensgeldansprüche von Angehörigen oder Hinterbliebenen eines Versicherten aufgrund so genannter Schockschäden infolge eines Arbeitsunfalles des Versicherten.
Schlagworte
UNFALLVERSICHERUNG
VERLETZUNG
URTEIL
RECHT
ANGEHÖRIGE
BETRIEB
Versicherten
Haftungsausschluss
Schmerzensgeldansprüche
Gemäß
Er-Fasst
Angehörigen
Hinterbliebenen
Aufgrund
Genannter
Schockschäden