CareLit Fachartikel
Aufklärung bei Zeckenschutzimpfung
Patienten Rechte, Frankfurt · 2007 · Heft 3 · S. 49 bis 52
Dokument
113901
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor der Durchführung einer Zeckenschutzimpfung ist der Patient über das Risiko des Auftretens einer entzündlichen Reaktion des Gehirns oder einer Nervenentzündungen aufzuklären. Können in seltenen Fällen Nervenentzündungen unterschiedlichen Schweregrades auftreten, muss die gebotene Aufklärung auch diese Risiken umfassen.
Schlagworte
THERAPIE
EINWILLIGUNG
IMPFUNG
BUNDESGERICHTSHOF
PATIENT
RISIKO
FAMILIE
ES
NEUROLOGEN
HAND
ÄRZTE
KAUSALITÄT
SCHREIBEN
BEURTEILUNG
PATIENTEN
APOTHEKER