CareLit Fachartikel

Aufklärung bei Zeckenschutzimpfung

Patienten Rechte, Frankfurt · 2007 · Heft 3 · S. 49 bis 52

Dokument
113901
CareLit-ID
Jahr
2007
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2007
Jahrgang 6
Seiten
49 bis 52
Erschienen: 2007-03-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Vor der Durchführung einer Zeckenschutzimpfung ist der Patient über das Risiko des Auftretens einer entzündlichen Reaktion des Gehirns oder einer Nervenentzündungen aufzuklären. Können in seltenen Fällen Nervenentzündungen unterschiedlichen Schweregrades auftreten, muss die gebotene Aufklärung auch diese Risiken umfassen.

Schlagworte

THERAPIE EINWILLIGUNG IMPFUNG BUNDESGERICHTSHOF PATIENT RISIKO FAMILIE ES NEUROLOGEN HAND ÄRZTE KAUSALITÄT SCHREIBEN BEURTEILUNG PATIENTEN APOTHEKER