CareLit Fachartikel

Strafrechtliche Verantwortlichkeit der behandelnden Arzte für den Freitod eines Patienten nach Beendigung des Klinikaufenthalts?

Weimer, T.; Fromm, I. E.; · Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 1 bis 6

Dokument
113902
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Weimer, T.; Fromm, I. E.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 7
Seiten
1 bis 6
Erschienen: 2008-01-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Die strafund zivilrechtliche Haftung von behandelnden Ärzten für Suizide von aktuellen oder ehemaligen Patienten wurde von der Rechtsprechung und Literatur in den letzten Jahrzehnten kontrovers diskutiert. Eine Verantwortlichkeit von Ärzten für Selbstmorde während einer klinisch-psychiatrischen Therapie, also zu einem Zeitpunkt, in dem sich die Patienten in der Obhut der Ärzte befinden und grundsätzlich überwacht werden können, ist äußerst umstritten und vom Einzelfall abhängig.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF SUIZID EINWILLIGUNG THERAPIE PATIENTENUEBERLEITUNG BEURTEILUNG PATIENTEN RECHTSPRECHUNG LITERATUR ÄRZTE SICHERHEIT KRANKENUNTERLAGEN INTELLIGENZ NATUR PSYCHOTHERAPIE VERHALTEN