CareLit Fachartikel

Benachrichtigungspflicht eines Arztes bei sich abzeichnender oder festgestellter Pflegebedürftigkeit eines Patienten

Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 10 bis 13

Dokument
113904
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 7
Seiten
10 bis 13
Erschienen: 2008-01-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Bei einer sich abzeichnenden oder einer festgestellten Pflegebedürftigkeit des Versicherten einer Pflegeversicherung haben unter anderem der behandelnde Arzt, das Krankenhaus und die Rehabilitationsund Vorsorgeeinrichtung sowie die Sozialleistungsträger die Pflicht, mit Einwilligung des Versicherten unverzüglich die zu ständige Pflegekasse zu unterrichten (§ 7 Abs. 2 S. 2SGB XI).

Schlagworte

BERATUNGSPFLICHT PFLEGEGELD KRANKENKASSE PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT VERLETZUNG PFLEGE SICHERHEIT KLITORIS FRAUEN SEXUALITÄT PATIENTEN ÄRZTE SCHADENSERSATZ HÖHE SPRACHENTWICKLUNG WAHRSCHEINLICHKEIT