CareLit Fachartikel
Benachrichtigungspflicht eines Arztes bei sich abzeichnender oder festgestellter Pflegebedürftigkeit eines Patienten
Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 1 · S. 10 bis 13
Dokument
113904
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einer sich abzeichnenden oder einer festgestellten Pflegebedürftigkeit des Versicherten einer Pflegeversicherung haben unter anderem der behandelnde Arzt, das Krankenhaus und die Rehabilitationsund Vorsorgeeinrichtung sowie die Sozialleistungsträger die Pflicht, mit Einwilligung des Versicherten unverzüglich die zu ständige Pflegekasse zu unterrichten (§ 7 Abs. 2 S. 2SGB XI).
Schlagworte
BERATUNGSPFLICHT
PFLEGEGELD
KRANKENKASSE
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
VERLETZUNG
PFLEGE
SICHERHEIT
KLITORIS
FRAUEN
SEXUALITÄT
PATIENTEN
ÄRZTE
SCHADENSERSATZ
HÖHE
SPRACHENTWICKLUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT