CareLit Fachartikel

Verletzung des ärztlichen Behandlungsvertrags bei unzureichenden Angaben zu Therapiemöglichkeiten?

Krahm, B.; · Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 3 · S. 21 bis 23

Dokument
113907
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Krahm, B.;
Ausgabe
Heft 3 / 2008
Jahrgang 7
Seiten
21 bis 23
Erschienen: 2008-03-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Aus dem Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patienten folgt für den Arzt neben der Behandlungspflicht eine Vielzahl von weiteren Pflichten. Zu diesen Pflichten zählen Aufklärungsund Beratungspflichten. Deren Inhalt und Umfang bestimmen sich danach, was Gegenstand des jeweiligen Behandlungsvertrags ist. Die nachfolgende Darstellung befasst sich mit Aufklärungsund Beratungspflichtcn für den Fall, dass der Arzt dem Patienten ein Arzneimittel verordnet oder verabreicht.

Schlagworte

IMPFSTOFFE IMPFUNG BERATUNG THERAPIE AUFKLÄRUNGSPFLICHT BUNDESGERICHTSHOF PATIENTEN INFEKTION DEUTSCHLAND FRAUEN ES VULVA MÄNNER ENTSCHEIDUNGSFINDUNG KRANKHEIT RECHTSPRECHUNG