CareLit Fachartikel
Verletzung des ärztlichen Behandlungsvertrags bei unzureichenden Angaben zu Therapiemöglichkeiten?
Krahm, B.; · Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 3 · S. 21 bis 23
Dokument
113907
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus dem Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patienten folgt für den Arzt neben der Behandlungspflicht eine Vielzahl von weiteren Pflichten. Zu diesen Pflichten zählen Aufklärungsund Beratungspflichten. Deren Inhalt und Umfang bestimmen sich danach, was Gegenstand des jeweiligen Behandlungsvertrags ist. Die nachfolgende Darstellung befasst sich mit Aufklärungsund Beratungspflichtcn für den Fall, dass der Arzt dem Patienten ein Arzneimittel verordnet oder verabreicht.
Schlagworte
IMPFSTOFFE
IMPFUNG
BERATUNG
THERAPIE
AUFKLÄRUNGSPFLICHT
BUNDESGERICHTSHOF
PATIENTEN
INFEKTION
DEUTSCHLAND
FRAUEN
ES
VULVA
MÄNNER
ENTSCHEIDUNGSFINDUNG
KRANKHEIT
RECHTSPRECHUNG