CareLit Fachartikel
Aufklärung bei Zeckenimpfung
Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 3 · S. 31 bis 34
Dokument
113909
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin begehrt die Zahlung von materiellen Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie die Feststellung des Bestehens einer Ersatzpflicht betreffend alle weiteren Schäden infolge einer ärztlichen Behandlung — Zeckenschutzimpfung — durch den Beklagten vom 17.06.1997, hinsichtlich der die Klägerin dem Beklagten einen Auf-klärungsfehler vorwirft.
Schlagworte
THERAPIE
EINWILLIGUNG
IMPFUNG
BUNDESGERICHTSHOF
PATIENT
RISIKO
BRUST
KRANKHEIT
SCHADENSERSATZ
KAUSALITÄT
FAMILIE
ES
NEUROLOGEN
HAND
ÄRZTE
SCHREIBEN