CareLit Fachartikel

Kosten einer Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs nur bis zum 18. Lebensjahr beihilfefähig

Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 49 bis 50

Dokument
113915
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 7
Seiten
49 bis 50
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die generelle Impfung gegen humane Papillomaviren (Gebärmutterhalskrebs) nur für Mädchen im Alter von zwölf bis 17 Jahren. Beihilfe für eine Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs für eine 24-Jährige ist nicht zu gewähren.

Schlagworte

IMPFUNG ALTER GERICHT MÄDCHEN ÖFFENTLICH VORSCHRIFTEN INTERNET FRAUEN PATIENTEN ES ZEIT THERAPIE SCHREIBEN HÖHE IMMUNGLOBULINE ZULASSUNG