CareLit Fachartikel
Kosten einer Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs nur bis zum 18. Lebensjahr beihilfefähig
Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 49 bis 50
Dokument
113915
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die generelle Impfung gegen humane Papillomaviren (Gebärmutterhalskrebs) nur für Mädchen im Alter von zwölf bis 17 Jahren. Beihilfe für eine Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs für eine 24-Jährige ist nicht zu gewähren.
Schlagworte
IMPFUNG
ALTER
GERICHT
MÄDCHEN
ÖFFENTLICH
VORSCHRIFTEN
INTERNET
FRAUEN
PATIENTEN
ES
ZEIT
THERAPIE
SCHREIBEN
HÖHE
IMMUNGLOBULINE
ZULASSUNG