CareLit Fachartikel

Liegt kein Notfall vor, so ist es dem Versicherten zumutbar, die Auswahl der Behandlungsmethode mit der Krankenkasse abzustimmen

Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 52 bis 54

Dokument
113917
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 7
Seiten
52 bis 54
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Im Falle eines echten Notfalles, bei dem ein unvermittelt auftretender Behandlungsbedarf sofort befriedigt werden muss, so dass schon die Auswahl eines zugelassenen Therapeuten nicht mehr möglich ist, kommt nur ein unmittelbarer Vergütungsanspruch der behandelnden Klinik gegen die Krankenkasse in Betracht.

Schlagworte

THERAPIE KOSTEN NOTFALL LEISTUNG KRANKENHAUS KRANKENKASSE SCHREIBEN PATIENTEN RECHTSPRECHUNG WISSEN ES ÄRZTE WIRBELSÄULE HÖHE RÜCKENSCHMERZEN RÜCKENMARK