CareLit Fachartikel
Liegt kein Notfall vor, so ist es dem Versicherten zumutbar, die Auswahl der Behandlungsmethode mit der Krankenkasse abzustimmen
Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 52 bis 54
Dokument
113917
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Falle eines echten Notfalles, bei dem ein unvermittelt auftretender Behandlungsbedarf sofort befriedigt werden muss, so dass schon die Auswahl eines zugelassenen Therapeuten nicht mehr möglich ist, kommt nur ein unmittelbarer Vergütungsanspruch der behandelnden Klinik gegen die Krankenkasse in Betracht.
Schlagworte
THERAPIE
KOSTEN
NOTFALL
LEISTUNG
KRANKENHAUS
KRANKENKASSE
SCHREIBEN
PATIENTEN
RECHTSPRECHUNG
WISSEN
ES
ÄRZTE
WIRBELSÄULE
HÖHE
RÜCKENSCHMERZEN
RÜCKENMARK