CareLit Fachartikel

Versicherung darf Versicherungsbedingungen nicht ohne Zustimmung des Versicherten ändern

Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 54 bis 56

Dokument
113918
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 7
Seiten
54 bis 56
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger, ein eingetragener Verbraucherschutzverein auf dem Gebiet des Versicherungswesens, verlangt von der Beklagten, es zu unterlassen, sich gegenüber Bestandsversicherten bei der Regulierung von Schadensfällen in der Krankenversicherung auf eine Vielzahl von ab November 2003 eingefügten Ergänzungen ihrer (im Übrigen den Musterbedingungen für die Krankhcitskos-lenund Krankcnhaustagcgeldversicherung — MBKK 94 — entsprechenden) Versicherungssowie sich daran anschließender Tarifbedingungen zu berufen

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF URTEIL ENTSCHEIDUNG ANPASSUNG KRANKENVERSICHERUNG GESETZ VERTRÄGE RECHTSPRECHUNG ZEIT SCHREIBEN WAHRNEHMUNG LEISTUNG VERSICHERUNG HAND TREUHÄNDER VERSTÄNDNIS