CareLit Fachartikel
Versicherung darf Versicherungsbedingungen nicht ohne Zustimmung des Versicherten ändern
Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 54 bis 56
Dokument
113918
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger, ein eingetragener Verbraucherschutzverein auf dem Gebiet des Versicherungswesens, verlangt von der Beklagten, es zu unterlassen, sich gegenüber Bestandsversicherten bei der Regulierung von Schadensfällen in der Krankenversicherung auf eine Vielzahl von ab November 2003 eingefügten Ergänzungen ihrer (im Übrigen den Musterbedingungen für die Krankhcitskos-lenund Krankcnhaustagcgeldversicherung — MBKK 94 — entsprechenden) Versicherungssowie sich daran anschließender Tarifbedingungen zu berufen
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
ANPASSUNG
KRANKENVERSICHERUNG
GESETZ
VERTRÄGE
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
SCHREIBEN
WAHRNEHMUNG
LEISTUNG
VERSICHERUNG
HAND
TREUHÄNDER
VERSTÄNDNIS