CareLit Fachartikel
Fixierung einer Betreuten zur Verabreichung einer Depotspritze zur Schwangerschaftsverhütung ist nicht genehmigungsfähig
Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 60 bis 65
Dokument
113920
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Betroffene steht unter Betreuung. Sie leidet an einer chronisch paranoiden, halluzinatorischen Psychose und einem Diabetes mellitus Typ I und ist — vermutlich aufgrund eines frühkindlichen Hirnschadens — intellektuell minderbegabt. Die Betreuung erstreckt sich auf die Aufgabenkreise Vermögenssorge, Sorge für die Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung. Zudem ist ein Einwilligungsvorbehalt für den Abschluss von Mietverträgen angeordnet.
Schlagworte
SCHWANGERSCHAFT
FIXIERUNG
STERILISATION
UNTERBRINGUNG
KRANKHEIT
EMPFÄNGNISVERHÜTUNG
ÄRZTE
BERATUNG
VATERSCHAFT
KIND
SAMEN
EINKOMMENSTEUER
GESUNDHEIT
SCHREIBEN
ZWANG
PERSÖNLICHKEIT