CareLit Fachartikel

Fixierung einer Betreuten zur Verabreichung einer Depotspritze zur Schwangerschaftsverhütung ist nicht genehmigungsfähig

Patienten Rechte, Frankfurt · 2008 · Heft 6 · S. 60 bis 65

Dokument
113920
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten Rechte, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2008
Jahrgang 7
Seiten
60 bis 65
Erschienen: 2008-06-01 00:00:00
ISSN
1610-9171
DOI

Zusammenfassung

Die Betroffene steht unter Betreuung. Sie leidet an einer chronisch paranoiden, halluzinatorischen Psychose und einem Diabetes mellitus Typ I und ist — vermutlich aufgrund eines frühkindlichen Hirnschadens — intellektuell minderbegabt. Die Betreuung erstreckt sich auf die Aufgabenkreise Vermögenssorge, Sorge für die Gesundheit und Aufenthaltsbestimmung. Zudem ist ein Einwilligungsvorbehalt für den Abschluss von Mietverträgen angeordnet.

Schlagworte

SCHWANGERSCHAFT FIXIERUNG STERILISATION UNTERBRINGUNG KRANKHEIT EMPFÄNGNISVERHÜTUNG ÄRZTE BERATUNG VATERSCHAFT KIND SAMEN EINKOMMENSTEUER GESUNDHEIT SCHREIBEN ZWANG PERSÖNLICHKEIT